Bereits zum zweiten Mal in dieser Saison sieht sich der SV Darmstadt 98 mit dem Widerspruch eines Gegners gegen die Wertung eines Spiels konfrontiert. Wie Dynamo Dresden am Montag mitteilte, legte man bereits am Sonntag beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen den SV Darmstadt 98 (2:3) ein.
Beim Stand von 2:3 sei dem Verein nach Einschreiten des Video Assistant Referees (VAR) ein reguläres Tor zum 3:3-Ausgleich in der 2. Bundesliga aberkannt worden, hieß es in der Mitteilung. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass man „das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen“ könne. Laut der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB habe ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorgelegen.
Vermeintlicher Ausgleichstreffer als Streitpunkt
Dynamos Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Spielminute den vermeintlichen 3:3-Ausgleichstreffer erzielt. Doch das Tor wurde nach Intervention des Videoschiedsrichters von Referee Michael Bacher auf einem Monitor am Spielfeld überprüft und anschließend aberkannt.
„Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.
Wehlmann sieht „unanfechtbare Tatsachenentscheidung“
Bei den Lilien nimmt man das gelassen. Sportchef Carsten Wehlmann erklärte: „Da der Schiedsrichter sich die Szene im Anschluss in der Review-Area angeschaut und bewertet hat, gehen wir wie in dem von Hannover 96 angestrengten Einspruchsverfahren von einer unanfechtbaren Tatsachenentscheidung aus.“
Ende November hatte Hannover 96 bei der 1:2-Niederlage gegen die Lilien nach der Rücknahme des vermeintlichen Ausgleichstreffers Einspruch erhoben. Dieser wurde jedoch in erster und zweiter Instanz vom DFB-Sportgericht abgewiesen.
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- SGD-SVD-2019-20-blog-0021: Arthur Schönbein